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1. Geltung:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma BetterWay Transfer Services GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Geschäftsbedingungen der Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma BetterWay Transfer Services GmbH ihnen im Einzelfall
nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen der Firma BetterWay Transfer Services GmbH gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der von der Firma BetterWay Transfer Services GmbH erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma BetterWay Transfer Services GmbH schriftlich bestätigt werden.


2. Auftragserteilung:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.
Die Angebote der Firma BetterWay Transfer Services GmbH sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Die Angestellten der Firma BetterWay Transfer Services GmbH sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.

3. Preise:

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma BetterWay Transfer Services GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden
besonders berechnet

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach erbrachter Leistung. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

4. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss:

Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen
berechtigt sind.
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu
verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der
Beförderung ausgeschlossen werden.
Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom
Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als
Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

5. Rücktritt des Auftraggebers:

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der BetterWay Transfer Services GmbH nicht in Anspruch, so kann die BetterWay Transfer Services GmbH angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und
Aufwendungen sowie Ersatz für entstandenen Schaden verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
Die BetterWay Transfer Services GmbH ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu
pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen; bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 75% des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den
vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Haftung:

Die Haftung von BetterWay Transfer Services GmbH ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen BetterWay Transfer Services GmbH als auch gegenüber seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Sollte BetterWay Transfer Services GmbH einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen(z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.

Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist BetterWay Transfer Services GmbH berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die BetterWay Transfer Services GmbH ist von der Haftung befreit, soweit eine
Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.

7. Schadenanzeige und Verjährung:

Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen.
Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen die BetterWay Transfer Services GmbH 1 Jahr
nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges:

Erfüllungsort ist Hamburg.
Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch bei Wechsel- und Scheckklagen - Hamburg.
Die Firma BetterWay Transfer Services GmbH kann den Auftraggeber nach ihrer Wahl
auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch nehmen.
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma BetterWay Transfer Services GmbH und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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